Gefahr Gut
roobpro » professionals manage your riskSicherheit im Umgang mit Gefahrgut und Gefahrstoffen
Gemäß der Gesetzgebung ist Ihr Betrieb angehalten bestimmte Vorschriften einzuhalten.
Wer mit dem Transport von Gefahrgut zu tun hat, trägt Verantwortung.
Sind meine Mitarbeiter über Risiken und Gefahren ausreichend informiert? Reichen meine Sicherheitsbestimmungen sowie Vorkehrungen, um einen Unfall zu vermeiden? Was kann getan werden, um sicherzustellen, dass der Kunde seine Ware pünktlich und unbeschädigt erhält?
Wir helfen Ihnen gesetzliche Vorgaben zu erfüllen.
Mit Sicherheit ans Ziel – Ob mit Straße, Schiene, Binnenschiff- oder Seeschiffverkehr
Vorschriften für Gefahrguttransporte sind so komplex. Es bestehen besondere Vorschriften hinsichtlich Ladung, Verpackung, Sicherung und Kennzeichnung von Gefahrgüter. Geregelt im ADR (Europäische Abkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße). Betriebe, die Gefahrgut transportieren, müssen bei Kontrollen ihre einschlägige Kompetenz nachweisen.
Unterweisung/Schulung von Beteiligten nach 1.3 ADR
Das ADR wurde novelliert, aber vielen Unternehmen ist nicht klar, dass dabei die Schulungspflicht im Bereich Gefahrgut nicht gelockert, sondern noch genauer vorgegeben wurde. Seit September 2011 gilt: jeder, der am Transport von Gefahrgut beteiligt ist, muss gut informiert und umfassend geschult sein.
Gefahrgut-Schulungen für Luftfrachtbeschäftigte
Sicherheit spielt im Luftverkehr eine zentrale Rolle. Daher gibt es in Sachen Gefahrgut auf keinem anderen Transportweg so detaillierte Vorgaben wie bei der Luftfracht. Das gilt auch für die Qualifikation der Mitarbeiter.
Als Gefahrgut bezeichnet man Stoffe, Zubereitungen, (Gemische, Gemenge, Lösungen) und Gegenstände, welche Stoffe enthalten, von denen auf Grund ihrer Natur, ihrer physikalischen oder chemischen Eigenschaften oder ihres Zustandes beim Transport bestimmte Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere für die Allgemeinheit, wichtige Gemeingüter, Leben und Gesundheit von Menschen, Tieren und anderen Sachgütern ausgehen können und die aufgrund von Rechtsvorschriften als gefährliche Güter einzustufen sind.
Zu allen oben genannten Dienstleistungen und Themenbereiche bieten wir auch Seminare und Schulungen an.
Gesetzliche Grundlagen
- Grundgesetz
- BGB
- HGB
- StGB
- UVV
- WHG = Wasserhaushaltschutzgesetz
- ADR
- GGVS/EB = Gefahrgutverordnung Straße/Eisenbahn
- ChemG = Chemikaliengesetz
- GefStoffV = Gefahrstoffverordnung